§ 850e ZPO · Zusammenrechnung
Pfändungsrechner
Pfändbarer Betrag bei Haupt- und Nebenbeschäftigung (Minijob). Die Nebenbeschäftigung kann als Mehrarbeit zur Hälfte (§ 850a Nr. 1 ZPO) oder voll angerechnet werden.
Hauptbeschäftigung
Nebenbeschäftigung (Minijob)
Überweisung auf folgendes Konto
Kontoinhaber optional
Pfändungstabelle
Tabelle 2025/2026 (ab 01.07.2025)
Tabelle 2026/2027 (ab 01.07.2026)
Berechnen
Ergebnis
Pfändung nur Hauptbeschäftigung
Anrechenbarer Anteil Nebenbeschäftigung
Pfändungsrelevantes Gesamteinkommen
Pfändbarer Betrag gesamt
Bereits abgeführte Pfändung
Verbleibendes Netto gesamtHaupt- + Nebenbeschäftigung − Pfändung
Noch abzuführen
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